Gesetze und Dienstvereinbarungen
Amtliche Bekanntmachungen OVGU
- Richtlinie gegen Diskriminierung und (sexualisierte) Gewalt an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (vom 22.09.2022 in HÖB Teil I/ 1.19 Sonstiges)
- Satzung zur Regelung des Verfahrens bei Gewalt, Bedrohung und sexueller Belästigung durch Studierende (vom 24.06.2016 in HÖB Teil I/ 1.19 Sonstiges)
- Dienstvereinbarung zur Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz und Verhinderung von Diskriminierung, Benachteiligung, Mobbing und sexueller Belästigung (25.06.2015 in 5.21 Betriebliches Gesundheitsmanagement, Konfliktberatung und Suchtprävention)
- Dienstvereinbarung zur Errichtung einer Beschwerdestelle nach den Vorschriften des AGG (07.04.2015 in 5.15 Allgemeine Personalangelegenheiten) à Richtlinie ersetzt DV
Gesetzliche Regelungen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- § 13: in jeder Dienststelle muss Beschwerdestelle bestimmt und bekannt gemacht werden
- § 61b: Klage wegen Benachteiligung (Bezug zu §15 AGG)
Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt (HSG)
- § 3 Abs. 4: Hochschulen stellen diskriminierungsfreies Studium und diskriminierungsfreie berufliche und wissenschaftliche Tätigkeit sicher und wirken im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf Abbau bestehender Benachteiligungen hin (Bezug zu §§ 3 Abs. 4, 7 Abs. 1, 12 Abs. 1-4, 13 Abs. 1 AGG)
- § 3 HSG Exmatrikulation
- Erläuterungen zur Novelle HSG
Grundgesetz (GG)
- Art. 3 Abs. 3 Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.