(Sexuelle) Belästigung

    Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen die Würde einer Person verletzen und ein Umfeld von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen geschaffen wird.

    Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten die Würde einer Person verletzt. Sie umfasst Verhaltensweisen von unerwünschten sexuellen Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen insbesondere, wenn damit ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

    Beispiele für sexuell belästigende Verhaltensweisen am Arbeitsplatz

    verbal

    • anzügliche und zweideutige Bemerkungen, Witze und Kommentare über Kleidung, Aussehen und Privatleben
    • Fragen mit sexuellem Inhalt zu Privatleben oder Intimsphäre
    • sexualisierte bzw. unangemessene Einladungen zu einer Verabredung
    • Aufforderungen zu intimen oder sexuellen Handlungen

    nonverbal

    • Anstarren, anzügliche Blicke, Hinterherpfeifen
    • obzsöne Gesten, exhibitionistische Handlungen
    • Versenden von Nachrichten oder Zeigen von Bildmaterial mit sexuellen Inhalten
    • unangemessene Annäherungsversuche in sozialen Netzwerken
    • Entblößen

    physisch

    • jegliche unerwünschten Berührungen, körperliche Annäherung außerhalb der üblichen Distanzgrenze

     

    Köprerliche Gewalt bzw. jede Form sexualisierter Übergriffe sind strafbewehrt und werden nicht nach AGG, sondern nach dem Strafgesetzbuch geahndet.

     

     

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    Letzte Änderung: 08.09.2023 - Ansprechpartner: Webmaster